Ilka Lochner-Borst: Örtlich zuständige Schule und Schuleinzugsbereiche bleiben auch bei neuem Schulgesetz erhalten
„Entgegen der Behauptungen derer, die jetzt kräftig dabei sind, Ängste zu schüren und Unruhe zu stiften – bei Eltern und Schulleitern – gilt die freie Schulwahl erst ab der 5. Klasse, und nicht schon im Grundschulbereich. Die örtlich zuständige Schule bleibt aus organisatorischen Gründen ebenso erhalten wie der Schuleinzugsbereich. Im Gegensatz zum heutigen Schulgesetz ändert sich lediglich die bindende Wirkung für die Eltern. Im Zusammenhang mit der anstehenden Schulgesetznovelle möchte ich noch auf die Stärkung der Entwicklung der Ganztagsschule in gebundener Form hinweisen. Zahlreiche Studien haben nachgewiesen, dass Ganztagsschulen die durchschnittlichen Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler erhöhen, eine bessere soziale Kontrolle ermöglichen und alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen fördern können. Die Einführung der Ganztagsschule in gebundener Form kann nur schrittweise, an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln orientiert erfolgen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass ein Teil der sogenannten Demographischen Rendite, also die Mittel, die aufgrund zurückgehender Schülerzahlen eingespart werden könnten, genau an dieser Stelle ins System zurück fließen. Ich bin schon sehr gespannt, wie sich die Ministerpräsidenten im nächsten Monat beim Bildungsgipfel zu diesem Punkt positionieren werden. Gerade für die Schulen im ländlichen Raum ist das eine Riesen Chance“, so Lochner-Borst abschließend.