CDU Kreisverband Landkreis Rostock

Ilka Lochner-Borst: Schulgesetznovelle kommt in den Landtag –Informationsangebot an LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern und Schulträger

Nach ersten Gesprächen mit dem Kreiselternrat und Schulen in freier Trägerschaft in der vergangenen Woche, besucht die CDU-Landtagsabgeordnete, Ilka Lochner-Borst, am kommenden Montag die Regionalen Schulen in Lalendorf und Krakow am See.
„In der kommenden Woche steht die 1. Lesung der Schulgesetznovelle im Landtag an. Deshalb ist es mir besonders wichtig mit allen an Schule Beteiligten unserer Region in den nächsten Tagen und Wochen das persönliche Gespräch zu suchen. 
 
Mit der Einführung der Selbständigen Schule und der schülerbezogenen Mittelzuweisung durch die anstehende Schulgesetznovelle setzen wir den Anreiz, Schule bzw. Bildung neu und anders zu denken. Dem Bildungsgedanken fügen wir ganz ausdrücklich auch den Erziehungsgedanken hinzu. Und um diesen mit Leben zu erfüllen, erhalten die Schulen mit dem Konzept der Selbständigen Schule mehr Freiräume, aber auch mehr Verantwortung für ihr Tun als bislang. Wir haben uns klar zum Ziel gesetzt unsere staatlichen Schulen besser zu machen und wir sind sicher, dass mit dem Konzept der Selbständigen Schule mehr Bildungsqualität erreicht werden kann. Untermauert wird dies mit der schülerbezogenen Mittelzuweisung, die eine stärkere individuelle Förderung zulässt als bislang. 
 
Die Systemfragen an sich, haben sich längst selbst überholt. Es geht nicht mehr darum, wie eine Schule heißt, welches Etikett wir ihr aufkleben – es geht um das, was in der Schule geschieht. Da wir in Mecklenburg-Vorpommern die Verantwortung für 93% der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen und für 7% an Schulen in freier Trägerschaft tragen, wollen wir allen die gleichen Chancen geben. Und es kann dann einfach nicht länger sein, dass die Schülerkostensätze in staatlichen und privaten Schulen derart voneinander abweichen. Wir wollen einen fairen, inhaltlichen Wettbewerb der staatlichen Schulen untereinander, aber auch mit den Schulen in freier Trägerschaft. 
 
Das hat u.a. zu der Überlegung geführt, dass es künftig eine freie Schulwahl von der 5. bis zur 10. Klasse geben wird. Die örtlich zuständige Schule muss aus organisatorischen Gründen weiter bestehen bleiben, aber wir wollen Eltern die Möglichkeit eröffnen auf legalem Wege auch andere Schulen für ihre Kinder anzuwählen. Sie tragen dann aber auch selbst die Verantwortung z.B. für die Beförderung ihrer Kinder. 
 
Diese Fragen, aber auch die Ängste oder Bedenken der Betroffenen, möchte ich offen, ehrlich und konstruktiv vor Ort besprechen, so Ilka Lochner-Borst abschließend.