Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Bildungsministeriums zu den geplanten Änderungen zum Schulgesetz äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion und Vorsitzende des Arbeitskreises Bildung, Torsten Renz: "Der Bildungsminister hat eine solide Schulgesetznovelle vorgelegt. Erfreulicherweise hat der Minister bei Erstellung der Novelle zahlreiche Anregungen der CDU-Fraktion aufgegriffen. Die Neuregelung zu den Förderplänen sowie das Ansinnen, die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens verbindlicher zu gestalten, sind gute Schritte hin zu einem tragfähigen Schulgesetz."
Dass die Regelung zur freien Schulwahl nunmehr dauerhaft gelten solle, sei ebenso zu begrüßen wie das Ansinnen, künftig landesweit zu einheitlichen Bewertungskriterien zu gelangen. Der bildungspolitische Sprecher, Marc Reinhardt, äußerte hierzu: "Seit dem PISA-Schock 2001 sind zahlreiche Studien veröffentlicht worden, die die Leistung von Schülern und Schule messen. Es ist nur folgerichtig, dass das Benotungssystem mit dieser Entwicklung Schritt hält und die Kriterien der Bewertung schulischer Leistungen einheitlicher werden." Torsten Renz kündigte an, dass die CDU-Fraktion im Detail noch Änderungsbedarf sehe: "Wir sind uns sicher, dass im Rahmen der Diskussion in Ausschuss und Parlament noch Gesetzesänderungen vorgenommen werden." Zudem beinhalte die Schulgesetznovelle zwar sinnvolle Ansätze zur Begrenzung der Reichweite für Förderpläne, indem nicht mehr für alle Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte ein Förderplan angefertigt werden müsse: Die Schulgesetznovelle begrenzt die Pflicht zur Anfertigung der Pläne auf Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen sowie zumindest vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf. "Dies ist im Sinne der Entbürokratisierung sowie der Handhabbarkeit der Förderpläne sicher der richtige Weg. Allerdings ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass die Pläne in ihrem Umfang deutlich reduziert werden könnten. Im Ergebnis wird die Begrenzung von Reichweite und Umfang der Förderpläne deutlich zu deren Akzeptanz und damit auch zu deren Wirksamkeit beitragen", erklärte Marc Reinhardt. Abschließend äußerte Torsten Renz, dass sich die CDU-Fraktion nach wie vor als Fürsprecher kleiner Schulstandorte verstehe und dies im Rahmen der parlamentarischen Debatte erneut klar machen werde. "Eine tendenziell sinkende Bevölkerungszahl, ein Haushalt, der absehbar keine großen Steigerungen zu verzeichnen haben wird sowie steigende Energiekosten machen es nötig, eine Schulstruktur zu entwickeln, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern langfristig tragfähig ist. Dabei muss strikt darauf geachtet werden, dass sich die Schulstruktur an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger des Landes orientiert und dem Gedanken Rechnung trägt, dass sich öffentliche Strukturen, die einmal aufgegeben wurden, selten oder gar nicht wiederherstellen lassen. Schulwegzeiten und Standortplanungen dürfen eben nicht abstrakt sein, sie sind in ihren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Folgen verbunden. Die Erfahr- und Erlebbarkeit dieser Folgen muss berücksichtigen, wer strukturelle Schulplanung betreibt," so Torsten Renz.