Torsten Renz: Kennzeichnungspflicht für Polizisten in geschlossenen Einsätzen ist überflüssig
Vorgesetzte Polizisten in geschlossenen Einsätzen sind bereits nach den heutigen Regelungen individuell gekennzeichnet. Bei allen anderen Polizisten ist es seit der Einführung des neuen Einsatzanzuges im Jahr 2007/2008 auch bei geschlossenen Einsätzen grundsätzlich möglich, ein Namensschild zu tragen. Dies aber nur auf freiwilliger Basis.
Trotzdem ist die Zuordnung der Einsatzkräfte bei den entsprechenden Einsätzen aufgrund der Kennzeichnung ihrer Helme bis zum Einsatzzug bzw. für Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zur Hundertschaft möglich. Aufgrund der Einsatzdokumentation und der am Einsatz beteiligten Beamten und Vorgesetzten ist die Individualisierung eines einzelnen Beamten jederzeit möglich.
Durch die Regelungen auf freiwilliger Basis wird dem Schutz der Polizisten und der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, aber auch der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit am besten Rechnung getragen. Von einer verpflichtenden Kennzeichnung aller Einsatzkräfte halte ich auch nach Einführung einer entsprechenden Pflicht in Berlin aufgrund des zusätzlichen Gefährdungspotenzials für die Einsatzkräfte und ihrer Familien nichts“, so Torsten Renz abschließend.