Peter Stein: Wir brauchen dringend eine Kapazitätserweiterung im ÖPNV!
Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Peter Stein (CDU) freut sich über diese hohen Investitionen des Bundes: "Bis zum Jahr 2025 stehen über 6 Milliarden Euro an Bundeszuschüssen zusätzlich zur Verfügung. Mit diesem Geld könnten auch wichtige Nahverkehrsprojekte in der Hansestadt und im Landkreis Rostock leichter umgesetzt werden. Wir brauchen dringend eine Kapazitätserweiterung im ÖPNV, die den städtischen Pendlerverkehr entlastet und uns vor dem Kollaps bewahrt. Die Regiopolregion Rostock wächst und damit steigt die Anzahl an Pendlern immer weiter."
Der CDU-Mann Stein, der auch Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landkreis Rostock ist, fordert seit langem Verbesserungen im ÖPNV, insbesondere eine Ausweitung des Straßenbahnnetzes ins Umland und nach Groß Klein. Unlängst sorgte Stein mit einem Vorschlag für Stadtseilbahn für Aufsehen, die andernorts bereits in Planung geht und im Ausland sogar schon zum Stadtbild gehört. Beides, Straßenbahn und auch Seilbahnsysteme können nun stärker förderfähig werden. Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht, so-fern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt.
Peter Stein fordert die Verkehrsbetriebe zügig zu konkreten gemeinsamen Planungen auf: "Wir haben im Bundestag die finanziellen und rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die kommunalen Verkehrsbetriebe dringend notwendige Maßnahmen wirtschaftlich in Angriff nehmen können. Es kann losgehen!"
Die wichtigsten Eckpunkte der GVFG-Novelle:
Seit dem Jahr 1997 liegt das jährliche Investitionsvolumen des GVFG unverändert bei 332,56 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird auf über 665 Millionen verdoppelt, in den Jahren 2021 bis 2024 gibt der Bund jeweils 1 Milliarde Euro Zuschuss, im Jahr 2025 2 Milliarden Euro. Derzeit dürfen GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Künftig stehen die Mittel auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung. Das bedeutet konkret: Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen können z.B. U-Bahnhöfe modernisieren, Treppenaufgänge renovieren, tropfende Decken sanieren oder Tunnel ausbessern. Zudem werden Vorhaben künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro gefördert (bislang: 50 Millionen Euro), in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf 10 Millionen Euro gesenkt.